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03.10.2009:
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Grabsteinprüfung
Jedes Jahr nach der Frostperiode sind die Kirchengemeinden aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen zu überprüfen.
Auf diesem Wege möchten wir einmal auf ein Gesetz aufmerksam machen, in dem es nach Paragraph 9 der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaften heißt:

Der Unternehmer (das ist in diesem Fall die Gemeinde) muß sicherstellen, daß:
1. Grabmale und Fundamente nach den anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden,
2. Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Das prüfungsergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.

Die Friedhofskommission und ihre Mitarbeiter erhielten von dem stellvertretenden Innungsmeister der Steinmetze in Bremen eine Durchführungsanweisung.
Die Prüfung kann erst nach der Frostperiode stattfinden, weil sich durch den Frost die Steine lockern können. Sie wird in der Tageszeitung, im Gemeindebrief und per Aushang rechtzeitig angekündigt.
Da uns der Gesetzgeber diese Maßnahme vorschreibt, prüfen wir die Standfestigkeit der Steine weder zur Arbeitsbeschaffung für Steinmetze, noch zu unserem Zeitvertreib (wie uns leider häufig unterstellt wird).
Es handelt sich um eine Sicherheitsmaßnahme im Interesse der Nutzungsberechtigten. Denn wenn es zu einem Unfall kommt, ist es zu spät.
Wir bitten Sie um Verständnis für die Notwendigkeit dieser Maßnahme.